Wir führen für Sie die vom Gesetzgeber nach NIV Art. 35 verlangten Periodischen oder Unabhängigen Abnahmekontrollen durch.
Damit wir gemeinsam die Sicherheit für Personen und Brandschutz in Ihren elektrischen Anlagen gewährleisten können.
Der Eigentümer oder der von ihm bezeichnete Vertreter muss dafür sorgen, dass die elektrische Installation ständig den Anforderungen der NIV, Personen und Sachenschutz entspricht. Er muss auf Verlangen der zuständigen Energie Werks EW oder der Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI den entsprechenden Sicherheitsnachweis erbringen.
Daher empfehlen wir Ihnen unsere Dienstleistung in Bereich Periodische Kontrollen sowie unabhängige Kontrollen zu nutzen, damit Sie die nach NIV verlangten Sicherheitsnachweise erbringen können.
Wir empfehlen Ihnen die Kontrolle von elektrischen Anlagen für zum Beispiel Mieterwechsel oder Nutzungsänderung eines Objektes durchzuführen, damit Sie die Installation vor neuem Bezug gemäss NIV Kontrolliert haben.